CBD-Eiscreme: Auch unsere Lieblingslebensmittel setzen auf CBD

CBD-Eiscreme - Cannabis ist in Lebensmitteln enthalten

Seit geraumer Zeit ist die liebe Hanfblüte, deren Bestandteil das Cannabidiol (CBD) ist, auf immer mehr Märkten zu finden (Kosmetika, Lebensmittel, Möbel...). CBD, auch bekannt als "Cannabis light", erfreut sich vor allem wegen seiner positiven Auswirkungen auf das Wohlbefinden immer größerer Beliebtheit. Aber auch, weil es völlig legal ist, Produkte erwerben zu wollen und zu können <0,2% von H.T. In Frankreich beispielsweise entstehen seit 2018 in den meisten französischen Großstädten (Paris, Lille, Besançon, Bethune usw.), aber auch in weniger dicht besiedelten Gebieten neue Geschäfte. Ein Phänomen, das dank des Gerichtsurteils vom letzten November nicht aufzuhalten ist. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass das Verbot der Vermarktung von CBD in Frankreich rechtswidrig ist. Ein Gutachten und eine Entscheidung, denen der französische Kassationsgerichtshof im Juni 2021 folgte.

In einigen anderen Ländern ist CBD sogar schon in allen Bereichen der Lebensmittelindustrie und des Gaststättengewerbes zu finden. In den Vereinigten Staaten (Kalifornien) bietet beispielsweise die in Los Angeles ansässige Eismarke Mellow Ice Cream eine Reihe köstlicher Eissorten mit dem zusätzlichen therapeutischen Nutzen von Hanfblüten (CBD-Eis) an. Das Unternehmen ist ein Pionier auf seinem Gebiet und sticht in einem schnell wachsenden Verbrauchermarkt für essbare Produkte und in einer Region, in der Cannabis ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft und der Sitten ist, hervor.

WANN WIRD LEBENSMITTEL-DBC IN EUROPA EINGEFÜHRT?

Zwischen Januar 2019 und November 2020 wurden rund hundert Meldungen über Lebensmittel, die die nicht zugelassene neuartige Lebensmittelzutat Cannabidiol (CBD) enthalten, im Lebensmittelwarnportal RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) veröffentlicht, vor allem von mehreren europäischen Ländern wie Schweden, Deutschland, Spanien, Dänemark, Österreich, der Schweiz, aber auch Belgien, Finnland, Italien, Griechenland, Litauen und Polen. Diese Meldungen betreffen hauptsächlich Nahrungsergänzungsmittel und Öle, aber auch andere Lebensmittel wie Schokolade, Kaugummi, Kaffee mit Hanfblüten, Honig oder Getränke.

Auf französischem Boden wendet die DGCCRF (Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes) die Auslegung des (von der Europäischen Kommission herausgegebenen) Katalogs für neuartige Lebensmittel an. CBD und CBD-Öl gelten als nicht zugelassen, weder als Lebensmittel noch als Nahrungsergänzungsmittel. Nur Hanfsamen oder Hanfsamenöl (durch Kaltpressung gewonnen) ohne THC und CBD gelten in Frankreich als Lebensmittel und können in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden. Hinzu kommt, dass es in Frankreich eine nationale Beschränkung gibt, die über die europäische Regelung hinausgeht: Die Verordnung vom 22. August 1990 erlaubt nur den Anbau, die Einfuhr, die Ausfuhr und die industrielle und kommerzielle Nutzung der Fasern und Samen des CMango-StinktierAnnabis sativa Die auf europäischer Ebene zugelassen.

Bislang hat die Europäische Kommission drei Anträge auf Zulassung von CBD als neuartiges Lebensmittel zur Bewertung durch die EFSA eingereicht: Synthetisches Trans-Cannabidiol, durch chemische Synthese gewonnenes Cannabidiol und schließlich synthetisches Cannabidiol. Dateien, die ausschließlich synthetisches Canabidiol betreffen. Auch bei der Europäischen Kommission wurden mehrere Zulassungsanträge eingereicht. Sie wurden jedoch im Juli 2020 aufgrund einer vorläufigen Stellungnahme der Kommission blockiert, wonach aus Hanfblüten extrahiertes CBD unter Anhang I des Suchtstoffübereinkommens ("Cannabisextrakte und -tinkturen") fallen würde. Das ist völliger Unsinn.

Am 19. November 2020 kam der EuGH zu dem Schluss, dass CBD (Cannabidiol), das aus der Pflanze Cannabis sativa Diese Entscheidung ergeht im Anschluss an ein Vorabentscheidungsersuchen zu den französischen Rechtsvorschriften, die die Industrialisierung und Vermarktung von Hanf auf Fasern und Samen beschränken (Verordnung vom 22. August 1990). Dieses Urteil ist nicht spezifisch für Lebensmittel und ändert nichts an der Tatsache, dass CBD (extrahiert aus Cannabis sativa oder synthetisch) gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 als neuartiges Lebensmittel gilt und dass CBD in Lebensmitteln nur mit einer spezifischen Zulassung gemäß dieser früheren Verordnung verwendet werden kann. Dieses Gutachten des Gerichtshofs der Europäischen Union sollte die Europäische Kommission jedoch dazu veranlassen, ihr vorläufiges Gutachten zu überarbeiten und der Übermittlung von Anträgen für Novel Food im Zusammenhang mit CBD zuzustimmen. an die EFSA zur weiteren Bewertung.

Abschließend lässt sich sagen, dass wir mehr und mehr Lebensmittel auf Hanfbasis in unserer Ernährung finden werden. Gut oder schlecht? Hilft es bei Umweltproblemen? Dies sind die Fragen. Fortsetzung folgt...

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